Aufruf zur Mitgliedschaft im Betroffenenrat beim UBSKM bis 9.12.2019

Seit 21.10.2019 können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als Mitglied des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bewerben.

Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 9. Dezember 2019 einreichen.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Bewerbungsverfahren sowie zu den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft finden sich anliegend sowie unter www.beauftragter-missbrauch.de.

Gerne können Sie diese Informationen an Interessierte weiterleiten!

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Download Bewerbungsbogen