Seit 21.10.2019 können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als Mitglied des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bewerben. Interessierte können ihre Bewerbung bis
mehr dazu Aufruf zur Mitgliedschaft im Betroffenenrat beim UBSKM bis 9.12.2019